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Geschäftsbedingungen |
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1. Unsere Angebote basieren auf uns erteilten Informationen des Auftraggebers. Sie sind freibleibend und ohne Obligo. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. 2. Der Empfänger unserer Angebote ist verpflichtet, bei Verhandlungen uns als tatsächlich wirkenden Makler zu nennen. Dabei ist jeder Nachweis einer Vermittlung gleichzusetzen. Unsere Angebote dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Jede unbefugte Verlautbarung oder Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch an Vollmacht- oder Auftraggeber des Offertennehmers, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht. 3. Sind unsere Angebote bereits von anderer Seite unterbreitet worden oder werden darüber bereits Verhandlungen geführt, ist uns dies schriftlich mitzuteilen. Erfolgt derartige Mitteilung später als sieben Tage für Offertennehmers in Landkreis Zerbst, für auswärtige Offertennehmer zehn Tage, so gilt der Nachweis als durch uns erfolgt. 4. Die Provision ist zu zahlen nach dem Vertrag festgesetzten effektiven Kaufpreis, einschließlich etwa zu übernehmender Belastungen, Wird anstelle eines Kaufvertrages zunächst eine notarielle Kaufofferte abgegeben oder wird der Vertrag unter einer Bedingung geschlossen, deren Erfüllung nur von dem Kaufinteressenten abhängt, so ist dieser verpflichtet, ein drittel der Provision zu zahlen. 5. Wird eine notwendige Genehmigung zu einem abgeschlossenen Vertrag, aus Gründen, die in der Person des Offertennehmers beziehungsweise des Käufers liegen, versagt und ist dies uns nicht vorher schriftlich mitgeteilt worden, so ist unsere Provision trotzdem zu zahlen. 6. Schließt der Empfänger dieses Angebot innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab, so ist gleichfalls die vereinbarte Provision zu zahlen. Wird von dem Offertennehmer, über von uns angebotene Objekte innerhalb einer Frist von zwei Jahren, ein von unserem Angebot abweichender Vertrag geschlossen, der jedoch wirtschaftlich zu dem vom Interessenten beabsichtigten Ergebnis führt, ihm also insbesondere wirtschaftlich das Eigentum an dem angebotenen Objekt verschafft, so ist dieser ebenfalls provisionspflichtig. 7. Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Ist ein Teil unserer Geschäftsbedingungen unwirksam, bewirkt es nicht die Wirksamkeit der übrigen. 8. Die Provision ist vom Käufer zu zahlen. Die Provision wird fällig bei Vertragsabschluß, bzw. in den Fällen der Punkt 4 und 5 bei Bekannt werden der entsprechenden Umstände. Die Provision beträgt in allen Fällen, in denen nichts anderes im vorhinein schriftlich vereinbart worden ist 5 %, zuzüglich der gesetzlichem Mehrwertsteuer. 9. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. |